Testamentsspenden

Ihr Nachlass schenkt Zukunft.

Testamentsspenden helfen uns dabei, Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu fördern und zu einer besseren Zukunft zu verhelfen.
Indem Sie einen Teil, eine sogenannte Testamentsspende, oder Ihren gesamten Nachlass spenden, helfen Sie Kindern in der Region.

Es fällt uns meist schwer, über den eigenen Tod und damit über unser Testament nachzudenken. Aber es beruhigt, wenn man frühzeitig Vorsorge getroffen hat. Egal ob das Vermögen groß oder klein ist. Mit einem Testament stellt man sicher, dass die Familie und nahe stehende Personen gut versorgt sind. Man kann aber auch im Testament einen guten Zweck oder einen gemeinnützigen Verein, der einem schon immer besonders am Herzen liegt, mitanführen.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, können Sie verfügen, dass …

  • ein Ihnen nahestehender Mensch (der kein gesetzlicher Erbe ist) oder
  • eine gemeinnützige Organisation erben soll oder
  • ein Angehöriger mehr (als den im Gesetz vorgesehenen Anteil) erhalten soll.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken wollen,
  • können Sie diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen
  • eine oder mehrere Organisationen mit einem Vermächtnis, d.h. z.B. mit einem Sparbuch, einer Immobilie oder Wertpapieren bedenken
  • eine oder mehrere Organisationen als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn die von Ihnen als Erbe eingesetzte Person nicht erben kann oder will (z.B. weil sie schon verstorben ist)

Wussten Sie, dass der Staat erbt, wenn kein Testament vorhanden ist und es auch keine gesetzlichen Erben oder Lebensgefährten gibt?

Wichtig ist, dass es eindeutig ist. Am besten führen Sie unseren genauen Wortlaut und Adresse an.

Schritt für Schritt
Verein zur Förderung behinderter Kinder
Höhe 70
6334 Schwoich

Prinzipiell gilt in Österreich die gesetzliche Erbfolge.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben die gesetzlichen Erben (nämlich Ihre direkten Nachkommen – Kinder und Enkelkinder- sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin) jedenfalls Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation bedenken und ein Testament für den guten Zweck aufsetzen,
  • entscheiden Sie sich selbst für ein Anliegen, das Ihnen schon immer wichtig war,
  • tun Sie Gutes und wirken über Ihr Leben hinaus,
  • können Sie Ihr Vermächtnis auch einem speziellen Projekt widmen, das Ihnen besonders am Herzen liegt,
  • hält Sie die bedachte Organisation als Testamentsspenderin bzw. -spender in bleibender Erinnerung.