Spendenbegünstigung

Spenden an Schritt für Schritt sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Wir übermitteln den Jahresbetrag der Zuwendung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Wege von FinanzOnline an das Finanzamt, sodass Sie Ihre Spende nicht mehr in die Steuererklärung aufnehmen müssen. Dazu ist erforderlich, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum (korrekt) bekannt geben.

(Spendenbegünstigungsbescheid des BMF, SO 2385).
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit erhalten Sie auf der Homepage des Finanzamtes unter bmf.gv.at/spenden

Transparenz

Wir gehen sehr sorgfältig mit den uns anvertrauten Spendengeldern um und verwenden diese sinnvoll für die Förderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Kontrolliert wird dies
– von den Rechnungsprüfern des Vereines (Fritz Gurgiser & Brigitte Sieberer)
– die Buchhaltung und den Jahresabschluss von der Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft Dkfm. Dr. Karl Koller KG
– die Voraussetzungen gemäß $ 4a Abs. 8Z 1 EStG 1988 von KWTH Austrai Wirtschafsprüfungs GmbH, Mag. Dr. Hedwig Bendler

Unter der Registrierungsnummer SO 2385 wird Schritt für Schritt auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen geführt.

Jeder Euro hilft den Kindern in der Region direkt.
Schritt für Schritt ist als steuerbegünstigte Organisation beim Finanzamt registriert.

Allgemeines Spendenkonto
bei der Sparkasse Kitzbühel:
IBAN: AT71 2050 5006 0000 3511
BIC: SPKIAT2KXXX